Die Stiftung
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Lichtenberg. Dieser Zweck
wird durch finanzielle Förderung im Sinne der Abgabenordnung § 58 (1) von „Projekten der
Kinder- und Jugendförderung des gemeinnützigen Vereins „Kinderhaus Berlin-Mark
Brandenburg e. V.“ verwirklicht. Er bezieht sich gleichermaßen auf gemeinnützige
Körperschaften, die sozialpädagogische, sozialpsychologische und betreuerische
Tätigkeiten zugunsten von Kindern und Jugendlichen entfalten.
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung des Formblattes „Antrag auf Förderung“
Antrag-Stiftung.PDF über das Büro der Stiftung an den Vorstand der
Stiftung zu richten. Antragstellung bis zum 30.04. bzw. 31.10. des
laufenden Jahres. Fördermöglichkeiten bestehen für Einzel- und
Gruppenantragsteller, Angaben zum Einreicher, Förderzweck,
Förderzeitraum und zur Höhe der beantragten Förderung.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur anteilmäßig.
Nach Förderung eines Projektes besteht die
Verpflichtung zur Berichterstattung über die
Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel.
Der Beirat sichtet die eingehenden Anträge
und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge
zur Vergabe von finanziellen
Zuwendungen. Der Vorstand
beschließt jährlich, jeweils bis
zum 31.05. bzw. 30.11. die
Vergabe von Zuwendungen
an Antragsteller.
Ansprechpartner
Für Ihre Anregungen und Rückfragen sind Vorstand
und Beirat der Stiftung über das Büro der Stiftung erreichbar.
Büro der Stiftung
Dönhoffstraße 2
10318 Berlin
Telefon: 030/98 69 44 86
Telefax: 030/98 69 44 88
Jetzt spenden!
Spenden Zuwendungen an die Stiftung sind steuerbegünstigte Aufwendungen im
Sinne der Abgabenordnung. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.
Für Geld- und Sachspenden danken wir im Interesse der Kinder- und Jugendförderung.
Commerzbank AG
Kontonummer: 41 57 67 07 00
Bankleitzahl: 120 800 00